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BLSV Informationen für Sportvereine vom 23.08.2021
HINWEIS: Dies ist eine Inforamtion des BLSV. Das von der Vereinsführung im Juni letzten Jahres aufgestellte Hygieneschutzkonzept bleibt vorerst weiterhin gültig, weil es noch keine Neufassung gibt!

 

Nach den Beschlüssen der Bund-Länder Konferenz vom 10. August 2021 hat der Freistaat Bayern seine 13.  Infektionsschutzmaßnahmenverordnung  (BayIfSMV)  angepasst.

Die  Verordnung  wurde  am 20.08.21 veröffentlicht, trat am Montag, den 23.08.21 in Kraft und ist bis zum 10.09.21 gültig.

 

Über die für den Sport (§ 12 der Verordnung) wichtigen Veränderungen informiert das nachfolgend verlinkte PDF-Dokument.

Information für Sportvereine, Schreiben des BLSV vom 23.08.2021 > hier als PDF-Dokument herunterladen